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SOKRATES/Comenius 1 EUROPAISCHE SCHULPARTNERSCHAFT - Ausfüllhilfe für Neuanträge - Schulprojekte, Schulentwicklungsprojekte, Fremdsprachenprojekte

verschiedene



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DOCUMENTE SIMILARE



SOKRATES/Comenius 1

EUROPAISCHE SCHULPARTNERSCHAFT

Ausfüllhilfe für Neuanträge
Schulprojekte, Schulentwicklungsprojekte,
Fremdsprachenprojekte

Allgemeines

Antragsfrist

Die Anträge müssen bis spätestens 1. Februar 2005 (es gilt das Datum des Poststempels) eingereicht werden. Diese Antragsfrist ist in allen teilnahmeberechtigten Ländern gültig.

Prioritäten

Projekte, die den im Leitfaden für Antragsteller genannten Prioritäten von Comenius sowie den nationalen Prioritäten entsprechen, werden besonders gefördert.

Europäische Prioritäten:

  • Erleichterung der Teilnahme von Schülerinnen und Schülern mit besonderem pädagogischem Bedarf
  • Gewährleistung der Gleichbehandlung von Schülerinnen und Schülern sowie von Lehrerinnen und Lehrern
  • Förderung der interkulturellen Erziehung und/oder Bekämpfung von Rassismus/ Fremdenfeindlichkeit
  • Erleichterung der Teilnahme von Schülerinnen und Schülern und Schulen, die aus sozio-ökonomischen oder sonstigen Gründen benachteiligt sind
  • Erleichterung der Teilnahme von Schülerinnen und Schülern sowie von Lehrerinnen und Lehrern mit Behinderungen
  • Erleichterung der Teilnahme von Schülerinnen und Schülern aus ethnischen und anderen Minderheitengruppen, insbesondere Kindern von WanderarbeitnehmerInnen, Sinti und Roma, Fahrenden und Wandergewerbetreibenden
  • Bei Fremdsprachenprojekten werden jene vorrangig gefördert, die die am wenigsten verbreiteten und unterrichteten Sprachen einbeziehen
  • Antragstellerinnen und Antragssteller ohne Comenius-Projekterfahrung
  • Schulentwicklungsprojekte und Fremdsprachenprojekte

Für das Jahr 2005 wurden zusätzlich folgende Prioritäten veröffentlicht:

  • Beitritt der neuen Mitgliedstaaten (Erweiterung der Union)
  • Nachhaltige Entwicklung
  • Stabilität und Sicherheit
  • Lebenslanges Lernen
  • Aktionsplan zur Förderung des Sprachenerwerbs u. der sprachlichen Vielfalt
  • e-Learning (Integration und Nutzung von IKT)

Nationale Prioritäten:

  • Qualitätsentwicklung in Schulen
  • Kreativität („Bildung ist mehr“)
  • Citizenship
  • Fremdsprachen
  • Schulpartnerschaften mit assoziierten Ländern aus Mittel-, Ost-Europa

Die SOKRATES-NA wird bei Erstanträgen nach folgenden Prioritäten genehmigen:

  1. Schulentwicklungsprojekte vor Fremdsprachenprojekten vor Schulprojekten
  2. Anträge von Schulen ohne Comenius-Erfahrung vor Anträgen von Schulen mit Comenius-Erfahrung
  3. Inhaltliche Qualität des Antrages (Abschnitt C) unter Berücksichtigung der EU-Prioritäten und der nationalen Prioritäten (siehe oben).
  4. Vollständigkeit, Schlüssigkeit, Europäische Dimension, Einbeziehung möglichst vieler Schüler/Lehrer und Unterrichtsfächer

Projektantrag

Der Projektantrag ist der Schlüssel zur Projektförderung! Sorgen Sie dafür, dass er klar formuliert und in allen Bereichen vollständig ausgefüllt ist. Unvollständige Anträge werden aus formalen Gründen abgelehnt. Nachreichungen sind explizit ausgeschlossen!

Bitte beachten Sie: Ein guter Antrag ist:

vollständig - Bitte lesen Sie die Fragen genau durch und füllen Sie den Antrag vollständig aus. Bitte beachten Sie auch die Allgemeinen Informationen (Seite 2 des Antragsformulars) und die Ausführungen in den Anhängen (Regeln für die Gewährung von Zuschüssen). Anträge, die unvollständig sind, können nicht bearbeitet werden.

schlüssig - Die Angaben im gemeinsamen Teil (Abschnitt A, B und C) und jene in den Abschnitten D und E dürfen sich nicht widersprechen. So müssen z.B. die im Abschnitt E beantragten Mobilitäten auch im Projektkalender (Abschnitt C, Frage 14) aufscheinen. Ein erhöhter Standardbetrag für Fremdsprachenprojekte kann nur bewilligt werden, wenn die Frage 11 (Abschnitt C) korrekt beantwortet wird.

prägnant – Gehen Sie konkret auf die Fragestellung ein. Die SOKRATES-NA ersucht, die Beantwortung der Fragen im Abschnitt C auf max. 5 Textseiten zu beschränken.

gemeinsam erstellt - Alle Partnerschulen füllen die Abschnitte A, B und C gemeinsam aus. Die Koordinierende Einrichtung übermittelt den Partnerschulen zur Vorlage bei deren Nationalagenturen Kopien dieser Abschnitte.

realistisch geplant - Planen Sie die Aktivitäten und das Budget realistisch. Berücksichtigen Sie, dass die SOKRATES-NA unter Umständen nicht den maximal möglichen Standardbetrag genehmigen kann und dass bei Mobilitätsaktivitäten die Tagsätze als Zuschüsse zu den Aufenthaltskosten zu sehen sind.

Der Antrag ist in einfacher Ausfertigung der SOKRATES-NA vorzulegen!

Gemeinsamer Antrag

Der Antrag für die Bezuschussung einer Europäischen Schulpartnerschaft gliedert sich in einen gemeinsamen Antrag (Abschnitt A, B und C) sowie in einen separaten Teil (Abschnitt D und E), der nur von der österreichischen Schule auszufüllen ist. Koordinierende Schulen legen die Abschnitte A, B und C ihrer Nationalagentur im Original vor. Partnerschulen senden der zuständigen Nationalagentur eine Kopie dieser drei Abschnitte sowie eine Übersetzung davon. Die Abschnitte D und E sind immer im Original vorzulegen. Der Antrag ist immer mit der Unterschrift der Schulleitung und dem Schulstempel zu versehen.

bersetzung des gemeinsamen Antrages

Der gemeinsame Antrag (Abschnitt A, B und C) ist in der von den Teilnehmern festgelegten Arbeitssprache auszufüllen. Der österreichischen SOKRATES-NA ist eine deutsche Übersetzung sämtlicher Textteile vorzulegen. Dies betrifft im Abschnitt A die Ausführungen zum Projektthema und die Projektbeschreibung und den ganzen Abschnitt C (Projektinhalt und Organisation). Eine Übersetzung kann entfallen, wenn die Arbeitssprache Englisch ist.

Bitte beachten Sie, dass sich die Experten bei der Beurteilung der Anträge nur auf die Inhalte des Antragsformulars stützen.

Empfangsbestätigung

Bitte geben Sie den Titel Ihres Comenius Projektes, die genauen Daten Ihrer Einrichtung und die jeweilige Kontaktperson (Projektkoordinator an der Institution) an.

Die Empfangsbestätigung wird im Februar 2005 retourniert. Wenn das Projekt aus formalen Gründen abgelehnt wird, so wird die Ablehnung mit dieser Empfangsbestätigung mitgeteilt.

Abschnitt A – GRUNDLAGEN DES PROJEKTES

Projektart

Bitte geben Sie hier an, ob es sich bei dem Comenius-Projekt um ein Schul-, Schulentwicklungs- oder Fremdsprachenprojekt handelt!

Schulprojekt: Laufzeit von drei Jahren, schülerzentriert, kein Mindestalter der Schüler, keine Einschränkungen bei der Themenwahl

Schulentwicklungsprojekt: Laufzeit von drei Jahren, schulzentriert, kein Mindestalter der Schüler, schulspezifische Themenwahl (Unterrichtsmethoden, Didaktik)

Fremdsprachenprojekt: Laufzeit des Projektes normalerweise ein Jahr, schülerzentriert, Mindestalter der Schüler/innen ist 12 Jahre, mindestens 10 Schüler/innen müssen am Austausch teilnehmen, der Austausch muss mind. 14 Tage dauern, Gegenbesuch im selben Jahr oder im darauf folgenden Jahr, keine Einschränkung bei der Themenwahl

Geben Sie an, ob Ihr Projekt aus einem Vorbereitenden Besuch oder einem Kontaktseminar entstanden ist.

Projekttitel

Der Projekttitel soll kurz und prägnant sein (kein Satz).

Projektthema (-themen)

Bitte wählen Sie aus den vorgegebenen thematischen Bereichen. Es ist ausreichend, wenn ein Thema (Hauptthema) angekreuzt wird, maximal jedoch 3 Themen. Dies ermöglicht der NA eine eindeutige Zuordnung zu einem Themenbereich. Wenn mehrere Themen angegeben werden, so ist das Hauptthema deutlich hervorzuheben.

Bereiche des Projekts

Es ist vorteilhaft, wenn möglichst viele Unterrichtsfächer einbezogen werden.

Geplante Laufzeit für Schulpartnerschaften

Schulprojekte und Schulentwicklungsprojekte werden max. drei Jahre und Fremdsprachenprojekte in der Regel ein Jahr bezuschusst. Kreuzen Sie bitte die geplante Gesamtdauer Ihres Projektes an.

Projektbeschreibung

Geben Sie hier eine aussagekräftige und präzise Kurzbeschreibung Ihres Projektes
(max. 200 Wörter) an.

Abschnitt B - PROJEKTPARTNERSCHAFT

Bitte beachten Sie, dass die koordinierende Einrichtung als „Teilnehmer Nr. 1“ geführt wird und die Partnereinrichtungen als „Teilnehmer Nr. 2“ usw. anzugeben sind.

B.1: Koordinierende Einrichtung

Koordinierende Einrichtung ist jene Schule, die die Koordination der Europäischen Schulpartnerschaft übernimmt. Sie ist für die Aufrechterhaltung der Kommunikation verantwortlich. Die Koordination kann im Laufe der Comenius-Schulpartnerschaft wechseln.

Bitte füllen Sie die verlangten Daten vollständig und gewissenhaft aus.

Bei Fremdsprachenprojekten sind zusätzlich die Felder betreffend die Arbeits- und Zielsprache auszufüllen.

B.2: Partnereinrichtungen (Teilnehmer Nr. 1, 2, 3,4)

Sollten mehr als 4 Schulen an der Schulpartnerschaft beteiligt sein, ersuchen wir Sie, diese Seite des Antrages zu kopieren. Bitte füllen Sie die verlangten Daten gemeinsam vollständig und gewissenhaft aus.

Abschnitt C – PROJEKTINHALT und ORGANISATION

Der Abschnitt C ist das Ergebnis der gemeinsamen Zielsetzungen aller Partnereinrichtungen und darf sich nicht auf die antragstellende Schule alleine beziehen!

Die inhaltliche Beschreibung des Projektes soll nicht mehr als 3 bis 4 Textseiten umfassen, beantworten Sie aber trotzdem alle Fragen prägnant.

Zur besseren Übersicht sind Gliederungen sinnvoll.

Lesen Sie die einzelnen Fragen genau durch und versuchen Sie, so konkret und vollständig wie möglich zu antworten. Nachstehend finden Sie einige Erläuterungen, die bei der Beantwortung hilfreich sein könnten. Achten Sie auch auf die Schlüssigkeit der Ausführungen im gesamten Projektantrag.

Frage 1: Welches sind die konkreten Ziele des Projektes und welche Auswirkungen auf die Teilnehmer und andere Beteiligte (Schüler, Lehrer, Einrichtungen, Gemeinde, Bildungswesen) werden erwartet?

Bitte beachten Sie: Was soll mit der Durchführung des Projektes erreicht werden und in welcher Weise sollen die Beteiligten davon profitieren (Ziele/Auswirkungen)? Sind die Ziele klar strukturiert formuliert? Wie gut lässt sich erkennen, worum es in diesem Antrag geht? Gibt es ein Ziel oder mehrere Ziele? Gibt es ein Hauptziel und gibt es u.U. Unterziele?

Frage 2: Welche Aktivitäten sind im Verlauf des Projektes geplant?

Bitte geben Sie einen allgemeinen Überblick über alle während der Gesamtlaufzeit des Projekts geplanten Aktivitäten (d.h. höchstens 3 Jahre bei Schul- und Schulentwicklungsprojekten, höchstens 2 Jahre bei Fremdsprachenprojekten). Die Frage bezieht sich sowohl auf Projektaktivitäten, die in den teilnehmenden Einrichtungen vor Ort geplant sind, sowie auf die Aktivitäten im Rahmen transnationaler Mobilitätsprojekte für Lehrer und Schüler.

Bitte beachten Sie: An dieser Stelle sind die wichtigsten Projektaktivitäten und die geplanten Mobilitätsaktivitäten für den gesamten geplanten Projektverlauf (12, 24 od. 36 Monate) aufzulisten. Wie tragen die formulierten Aktivitäten zur Erreichung der Projektziele bei? Sind die Aktivitäten realistisch? Ist die geplante Umsetzung überzeugend?

Frage 3: Welche Art Endprodukt(e) wollen Sie erreichen?

Bitte beachten Sie: Führen Sie an, welche/s Ergebnis/se bis zum Ende des Projektdurchführungs-zeitraumes (12, 24 od. 36 Monate) beabsichtigt ist/sind. Es kann sich sowohl um ein „handfestes“ Produkt wie z.B. eine Broschüre oder ein Video handeln, als auch um eine ausführliche Beschreibung der Projektaktivitäten oder eine Homepage. Gibt es Zwischenergebnisse? Es muss auf jeden Fall ein gemeinsames Ergebnis aller beteiligten Schulen geben.

Frage 4: Wie wollen Sie die Fortschritte bei der Realisierung des Projektes, seine Auswirkungen auf die teilnehmenden Schüler und Lehrer, die beteiligten Einrichtungen und – wenn zutreffend - auf die Gemeinde evaluieren?

Bitte beachten Sie: Evaluierung ist ein ständiges Überdenken der Prozesse und Ergebnisse und ist für den Erfolg eines Projektes wichtig. Wie soll sichergestellt werden, dass der geplante Ablauf des Projektes und die Erreichung der angegebenen Ziele eingehalten und dokumentiert werden? Welche begleitenden Maßnahmen sind dazu geplant (z.B. Dokumentation von Meetings und Abläufen während der Projektdurchführung, Befragungen und Auswertung, Vergleich des Ist- und Sollzustandes, Festsetzung von Zwischenergebnissen,)? Liegen konkrete Pläne für die Projektbegleitung vor? Lässt sich ein Evaluierungsplan erkennen?

Frage 5: Wie wollen Sie die Ergebnisse, Erfahrungen und Endprodukte in den beteiligten Einrichtungen, anderen Einrichtungen und in der Gemeinde verbreiten?

Bitte beachten Sie: Wie sollen die Erfahrungen und die Projektergebnisse an die unterschiedlichen Zielgruppen weitergegeben werden (z.B. Ausstellungen, Schülerzeitungen, Schulberichte, Jahrbücher, Websites, Tage der offenen Tür, regionale und nationale Medien, Seminare,)? Ist eine Nachhaltigkeit der Werbewirkung zu erwarten? Ist eine längerfristige Verbreitungsstrategie geplant?

Frage 6: Welche spezifischen Maßnahmen beabsichtigen Sie gegebenenfalls im Rahmen des Projektes zur Erreichung folgender Ziele:

Bitte beachten Sie: Sollte eines oder mehrere der angegebenen Ziele für Ihr gemeinsames Projekt zutreffen, beschreiben Sie kurz die Maßnahmen zur Umsetzung dieses/r Ziele/s. Es ist nicht notwendig, die Erreichung jedes Zieles anzustreben. Bitte beachten Sie auch, dass hier die Aktivitäten im Rahmen des gemeinsamen Projektes und nicht die Gegebenheiten an den Schulen selbst beschrieben werden sollen.

Frage 7: Bitte beschreiben Sie die Aufgaben aller teilnehmenden Einrichtungen und erläutern Sie, wie eine effektive Kooperation und Aufgabenverteilung sichergestellt wird.

Bitte beachten Sie: Bei der Beantwortung dieser Frage muss deutlich hervorgehen, dass sich alle Einrichtungen möglichst gleichmäßig an der Umsetzung des Projektes beteiligen. Welchen Beitrag leistet welche Partnereinrichtung zur Erreichung der gemeinsamen Ziele während der gesamten geplanten Dauer des Projekts (12, 24 od. 36 Monate)? Wie wird eine effiziente Zusammenarbeit sichergestellt?

Frage 8: Ist für das Projekt der Einsatz neuer Technologien vorgesehen? Wenn ja, welche? Wie und in welchem Ausmaß sollen diese eingesetzt werden?

Bitte beachten Sie: Beschreiben Sie kurz, ob im Projekt der Einsatz von neuen Technologien (z.B. E-Mail, Homepage, Intranet, e-Learning, Videokonferenz etc.) vorgesehen ist und wie Sie diese konkret einsetzen wollen.

Die Fragen 9 und 10 sind vor allem bei Schul- und Fremdsprachenprojekten zu beantworten.

Die Beantwortung dieser Fragen wird auch bei Schulentwicklungsprojekten gewertet.

Frage 9: Wie wird die aktive Beteiligung der Schüler am gesamten Projekt (Planung, Implementierung und Evaluierung) sichergestellt?

Bitte beachten Sie: Es ist konkret darzustellen, wie die Schüler/innen in das Projekt integriert bzw. welche Aktivitäten im Rahmen des Projektes von den Schüler/innen durchgeführt werden sollen.

Frage 10: Wie wird das Projekt in den teilnehmenden Einrichtungen in den Lehrplan der teilnehmenden Schüler integriert?

Bitte beachten Sie: Es ist konkret darzustellen, wie und in welchem Umfang die Projektarbeit in den Lehrplan integriert werden soll.

Die Fragen 11 bis 13 sind nur bei Fremdsprachenprojekten zu beantworten

Frage 11: Bitte beschreiben Sie für die teilnehmenden Schulen, welche Art der Vorbereitung auf die Zielsprache die am Projekt teilnehmenden Schüler vor dem jeweiligen Austausch erhalten, und zwar a) die Anzahl der Stunden, b) wer übernimmt die Vorbereitung, c) verwendete Methode(n) und d) erwarteter Beherrschungsgrad der Sprache.

Bitte beachten Sie: Die Zielsprache ist die Sprache der jeweiligen Partnerschule. Sollte die Zielsprache nicht unterrichtet werden, muss eine mind. 20stündige sprachliche Vorbereitung eingeplant werden.

Frage 12: Wie werden die Schüler während des Besuches bei der Partnerschule praktisch zusammenarbeiten?

Bitte beachten Sie: Es ist konkret darzustellen, welche gemeinsamen Aktivitäten geplant sind und wie die Zusammenarbeit während des mind. 14tägigen Austausches erfolgt.

Frage 13: Erstreckt sich ein Fremdsprachenprojekt ausnahmsweise über zwei Schuljahre anstatt über ein Schuljahr, so erläutern Sie bitte, warum der Schüleraustausch nicht innerhalb desselben Schuljahres erfolgen kann.

Bitte beachten Sie: Geben Sie auch an, wann der Gegenbesuch stattfinden wird.

Frage 14: Projektkalender (für das Schuljahr 2005/2006)

Bitte führen Sie in der folgenden Tabelle die geplanten Projektaktivitäten auf, die vor Ort in den einzelnen teilnehmenden Einrichtungen stattfinden, sowie die transnationale Mobilität von Lehrern und Schülern zwischen den teilnehmenden Einrichtungen.

Bei Schul- und Schulentwicklungsprojekten geben Sie bitte die im Schuljahr 2005/06 geplanten Projektaktivitäten an. Wird Ihr Antrag genehmigt, so werden Sie gebeten, jährlich erneut einen Antrag zu stellen (die Projektförderung wird höchstens für drei aufeinanderfolgende Schuljahre gewährt).

Fremdsprachenprojekte dauern normalerweise nur ein Schuljahr (2005/06). Wenn beide Austauschmaßnahmen zwischen den Schulklassen nicht im selben Jahr durchgeführt werden können, kann das Projekt ausnahmsweise auf die Dauer von zwei Jahren ausgedehnt werden. In diesem Fall sind in der nachstehenden Tabelle die Projektaktivitäten für beide Schuljahre (2005/06 und 2006/07) anzugeben. Außerdem sind die Daten für beide Austauschmaßnahmen (jeweils mindestens 14 Tage, einschließlich der Reise) in der Tabelle zu vermerken. Im Schuljahr 2005/2006 muss in jedem Fall ein Klassenaustausch stattfinden.

Voraussichtlicher Termin (ungefähr)

Aktivität

Ort

(bei Mobilitätsmaßnahmen von/nach)

Bitte beachten Sie: Hier sind die wichtigsten Projektaktivitäten und die geplanten Mobilitätsaktivitäten für das Schuljahr 2005/2006 chronologisch aufzulisten. Die Ausführungen im Projektkalender müssen mit den anderen Ausführungen übereinstimmen, z.B. mit den Ausführungen zur Frage 2, aber auch mit den beantragten Mobilitäten im Abschnitt E. In diesem Projektkalender werden auch Mobilitäten aufscheinen, bei denen die österr. Schule nicht beteiligt ist (z.B. Studienbesuch eines/r Schulleiters/in der ungarischen Partnerschule bei der deutschen Partnerschule).

Abschnitt D. – COMENIUS-PLAN

Der Comenius Plan ist ein Aktionsplan, in dem die Schule die mögliche Rolle europäischer Kooperationen für die künftige Entwicklung der Schule darlegt.

Bitte beachten Sie: Beschreiben Sie kurz den Kontext, in dem die Einrichtung tätig ist und die Erfahrungen mit internationalen Kooperationen. Stellen Sie kurz dar, warum Ihre Einrichtung gerade an einer Comenius Schulpartnerschaft interessiert ist. Wer ist an der Festlegung der Ziele und Prioritäten beteiligt? Wer legt die Strategie Ihrer Einrichtung bei diesem oder ähnlichen Projekten fest? Die Ausführungen im Comenius-Plan bieten den Evaluatorinnen und Evaluatoren zusätzliche Informationen über die Schule und deren Umfeld.

Abschnitt E. - HAUSHALTSPLAN

Planen Sie Ihr Projektbudget realistisch und achten Sie darauf, dass die angeführten Kosten in direktem Zusammenhang mit den Projektinhalten stehen. Dieser Abschnitt ist nur von der österreichischen Schule auszufüllen.

E.1: Standardbetrag

Als Standardbetrag können für koordinierende Schulen max. 2.000 EURO, für Partnerschulen
max. 1.500 EURO bewilligt werden. Bitte teilen Sie die beantragten Beträge realistisch auf die dafür vorgesehenen Posten auf. Es müssen nicht alle angegeben Posten in Anspruch genommen werden. Die österreichische SOKRATES-Nationalagentur wird unter Umständen nicht die Höchstbeträge genehmigen können.

Sprachliche Vorbereitung

Es dürfen Fremdsprachenkurse für Lehrpersonen und für Schüler/innen beantragt werden. Fremdsprachenkurse sind zur sprachlichen Vorbereitung für Projekttreffen sowie für die Verbesserung der Kommunikation zwischen Lehrern und Schülern der Partnerschulen vorgesehen.

Neben einem Sprachkurs dürfen auch Materialien zum autodidaktischen Spracherwerb
(z.B. CD-ROM, Bücher) beantragt werden.

Ausgaben für Projektaktivitäten

Unter diesem Budgetposten dürfen Materialien, die während des Projektdurchführungszeitraumes angeschafft und für die Durchführung der Europäischen Schulpartnerschaft (z.B. bei der Arbeit mit Schülern/innen) benötigt werden, beantragt werden. Die Art der Materialien ist vom Thema abhängig.

Beispiele für solche Materialien und Unterlagen: Bürokleinmaterial, Arbeitsblätter, Videos, CD-ROMs, Fotoentwicklung und -ausarbeitung, Bücher zum Projektthema, Bastelmaterial, Kopien, Papier und Schreibmaterialien, Druckerpatronen, Tonerpatronen für Kopiergeräte, Lehr- und Lernmaterial für den Projektunterricht, Eintrittsgelder für Museen und projektbezogene Exkursionen.

Auch die Abrechnung für ein Projekttreffen zu einer inländischen Partnerschule ist unter diesem Budgetposten möglich.

Übersetzung

Europäische Schulpartnerschaften sind zwei- oder mehrsprachige Projekte; projektbezogene Übersetzungskosten dürfen daher beantragt werden.

Dokumentation

Zum Abschluss einer Europäischen Schulpartnerschaft ist eine repräsentative Dokumentation der Projektergebnisse zu erstellen. Ausgaben für die Erstellung und Vervielfältigung der Projektergebnisse mit Europäischer Dimension und Ausgaben für die Präsentation und Verbreitung dieser Projektergebnisse können unter diesem Budgetposten beantragt werden.

Eine Evaluierung ist ein wichtiger Bestandteil einer Europäischen Schulpartnerschaft. Materialkosten, die in diesem Zusammenhang anfallen, dürfen ebenfalls beantragt werden. Auch für die Verbreitung von Lehr- und Lernmaterialien ist ein Teil des Zuschusses vorgesehen.

Software

Projektbezogene Ausgaben für Software (keine Betriebssysteme!) und die Kosten für einen Internet- bzw. E-Mail-Anschluss dürfen beantragt werden, wenn dies für die Durchführung der Europäischen Schulpartnerschaft notwendig ist.

Allgemeine Verwaltung

Der beantragte Betrag für Allgemeine Verwaltungskosten darf 20% des insgesamt beantragten Standardbetrages nicht übersteigen (Höchstbetrag: 400 EURO).

Allgemeine Verwaltungskosten sind Bürokleinmaterial wie Papier, Ordner, Schreibgeräte, Kopien, etc. sowie Kommunikationskosten (Telefon-, Fax- und Internetkosten und Postgebühren).

Sonstiges

In diesem Budgetposten dürfen nur Ausgaben beantragt werden, die für die Projektdurchführung notwendig sind und nicht in die anderen 6 Budgetposten passen. Dazu können auch kleine Ausrüstungsgegenstände und Geräte gehören, die in den Budgetposten 1 bis 6 nicht beantragt werden können.

Sonstige Ausgaben sind zu begründen. Bitte berücksichtigen Sie, dass Sonstige Ausgaben u.U. nicht genehmigt werden können.

E.2: Variabler Betrag

Der Variable Betrag ist eine Übersicht über die geplanten und beantragten transnationalen Mobilitäten der österr. Schule.

Der Variable Betrag setzt sich zusammen aus den Fahrtkosten und einem Pauschalbetrag zur Bezuschussung der Kosten für Unterkunft, Verpflegung und innerstädtische Verkehrsmittel.

Um die Planung für den variablen Betrag so realistisch wie möglich zu gestalten, erkundigen Sie sich bitte in einem Reisebüro hinsichtlich der Reisekosten.

Reihen Sie die Mobilitätsaktivitäten entsprechend Ihrer Prioritäten (die für das Projekt wichtigsten Mobilitäten, setzen Sie an die erste, die zweite, die dritte Stelle, usw. oder kennzeichnen Sie auf eine andere Art die Wichtigkeit). Die österr. SOKRATES-Nationalagentur wird – wenn beantragt – nach Möglichkeit ein Projekttreffen und eine weitere Mobilität (Studienbesuch, Lehreraustausch, Lehrerpraktikum) genehmigen.

Mobilitätsarten im Rahmen der Europäischen Schulpartnerschaften:

Projekttreffen

Ein Projekttreffen darf max. 7 Tage (6 Nächte) dauern. Ein Projekttreffen ist ein multilaterales Treffen von Lehrpersonen, um den weiteren Projektverlauf zu besprechen, den regelmäßigen persönlichen Kontakt mit Lehrpersonen der Partnerschulen aufrecht zu erhalten sowie die Projektorganisation begleitend zu evaluieren. Bei Schul- und Schulentwicklungsprojekten können im Rahmen von Projekttreffen auch bis zu 4 Schüler/innen pro Jahr mobil werden. Für Schüler/innen können aber grundsätzlich nur die Fahrtkosten bezuschusst werden. Die Unterbringung sollte bei Gastfamilien erfolgen.

Schulleiter-Studienbesuch

Der Studienbesuch ist ausschließlich den Schulleiter/innen vorbehalten und darf max. 7 Tage
(6 Nächte) dauern. Der Studienbesuch ermöglicht der Schulleitung, sich aktiv in Projektaktivitäten einzubringen und Kontakte zu Kolleg/innen in den Partnerschulen zu knüpfen. Achtung: nicht möglich bei Fremdsprachenprojekten!

Lehreraustausch

Ein Lehrer/innenaustausch muss mindestens 1 Woche (7 Tage/6 Nächte) und darf höchstens 4 Wochen (28 Tage/27 Nächte) dauern. Der Lehreraustausch gibt österr. Lehrpersonen die Möglichkeit, kurze Zeit an einer Partnerschule zu unterrichten und so den pädagogischen Horizont zu erweitern. Der Lehreraustausch ermöglicht, andere Schulsysteme, Lehrinhalte, Unterrichts- und Beurteilungsmethoden kennen zu lernen. Achtung: nicht möglich bei Fremdsprachenprojekten!

Lehrerpraktikum

Das Lehrer/innenpraktikum muss mindestens 1 Woche (7 Tage/6 Nächte) und darf höchstens 4 Wochen (28 Tage/27 Nächte) dauern. Das Lehrer/innenpraktikum soll einer Lehrperson der österreichischen Schule die Möglichkeit geben, praktische Erfahrungen in einem Unternehmen oder im öffentlichen Sektor (im sozialen Dienst, bei örtlichen Behörden, gemeinnützigen Organisationen, ..) in der Nähe der Partnerschule zu sammeln. Die Wahl der Einrichtung sollte in einem inhaltlichen Zusammenhang zum Projektthema stehen. Während des Lehrerpraktikums ist ein Teil der Zeit an der Partnerschule zu verbringen. Achtung: nicht möglich bei Fremdsprachprojekten!

Schüleraustausch

Der Klassenaustausch muss von mind. 10 Schüler/innen über mind. 14 Tage/13 Nächte (inkl. Reisetage) durchgeführt werden. Die teilnehmenden Schüler/innen müssen mind. 12 Jahre alt sein. Für Schüler/innen, die an einem Klassenaustausch im Rahmen von Fremdsprachenprojekten teilnehmen, können grundsätzlich nur die Fahrtkosten (inkl. der Versicherungskosten) genehmigt werden. Für Aufenthaltskosten ist generell keine Bezuschussung vorgesehen, da die Schüler/innen bei Gastfamilien untergebracht werden sollen. Wenn eine Unterbringung bei Gastfamilien nicht möglich ist, besteht in begründeten Ausnahmefällen die Möglichkeit, einen Zuschuss für die Aufenthaltskosten zu beantragen. Achtung: Nur für Fremdsprachenprojekte möglich.

Begleitung des Schüleraustausches

Beim Schüleraustausch sind bis zu 2 erwachsene Begleitpersonen (Lehrpersonen) für 10 Schüler/innen vorgesehen (oder max. 1 Begleitperson pro 5 Schüler/innen). Gemischte Gruppen sind von mind. einem Lehrer und einer Lehrerin zu begleiten. Beispiel: Eine Schülergruppe von 11 Schülerinnen und 3 Schülern (insgesamt 14 Schüler/innen) kann von max. 2 Lehrerinnen und 1 Lehrer begleitet werden. Achtung: Nur für Fremdsprachenprojekte möglich.

Beispiel für die Beantragung von Mobilitäten:

Schulpartnerschaft zwischen Schulen aus AT, UK und GR

  • Ein Lehrer plant zu einem 6-tägigen Projekttreffen (5 Nächtigungen !) zur britischen Partnerschule in Oxford zu fahren und möchte zwei Schüler/innen mitnehmen:

260,-- Euro Fahrtkosten x 3 Personen (1 Lehrer + 2 Schüler) 780,00 Euro

199,-- Euro Pauschalsatz* für UK (1 Lehrer) x 5 Nächte 995,00 Euro

Beantragter Zuschuss 1.775,00 Euro

  • Der Schulleiter plant, die griechische Partnerschule im Rahmen eines Studienbesuches in Athen für 5 Tage (4 Nächtigungen !) zu besuchen:

350,-- Euro Fahrtkosten x 1 Person 350,00 Euro

113,-- Euro Pauschalsatz* (GR) x 4 Nächte 452,00 Euro

Beantragter Zuschuss  802,00 Euro

Art der Mobilität

Gesamt-zahl der Erwachs-enen

Gesamt-zahl der Schüler

Anzahl der benach-teiligten Erwachs-enen

Anzahl der benach-teiligten Schüler

Herkunftsort und –staat

Zielort und -staat

Dauer

Anzahl der Nächte im Ausland

Beantragter Zuschuss für Fahrtkosten in Euro

Beantragter Zuschuss für Aufenthalt in Euro Erwachsene

Beantragter Zuschuss für Aufenthalt in Euro für Schüler

Variabler Betrag –beantragte Höhe in Euro

Projekt-treffen

Wien/A

Oxford/UK

Studien-besuch

Wien/A

Athen/

GR

INSGESAMT:

INSGESAMT:

INSGESAMT:

INSGESAMT:

Die tatsächlichen Pauschalsätze der österreichischen SOKRATES-Nationalagentur für die Aufenthaltskosten für das Projektjahr 2005/2006 sind derzeit noch nicht bekannt. Die Höhe der Pauschalsätze für Aufenthaltskosten hängt von den zur Verfügung stehenden EU-Mitteln ab. Beantragen Sie deshalb auch die Aufenthaltskosten realistisch oder orientieren Sie sich an den EU-Tagsätzen, wie sie im Anhang 2 des Antragsformulars angegeben sind.

Die NA wird sich bemühen, für Projekte, die genehmigt werden können, etwa 4 - 6 Lehrpersonen und bis zu 4 Schüler/innen eine Mobilität zu ermöglichen. Die tatsächliche Anzahl an genehmigten Personen/Mobilitäten wird von den EU-Mitteln und von den beantragten Mobilitätsarten abhängen. Die SOKRATES NA wird versuchen, ein Projekttreffen zu ermöglichen und eine weitere Mobilität (Studienbesuch, Lehreraustausch, Betriebspraktikum).

Bitte beachten Sie, dass die genehmigten Beträge für Aufenthaltskosten geringer sein werden, als die im Anhang 2 des Antragsformulares angegeben Beträge!

Mobilitätsaktivitäten, die den Anforderungen der Europäischen Kommission in Bezug auf das SOKRATES Programm nicht gerecht werden, können nicht bewilligt werden.

E.3 Assoziierte Partner

Hinweis: Personen von assoziierten Partnern können an Projekttreffen teilnehmen. Auch Bezirks- und Landesschulräte können als assoziierte Partner eingetragen werden. Dies ermöglicht Bezirks- und Landesschulräten die Teilnahme an einem Projekttreffen.

E.4: Erklärung

Diese Erklärung ist von der Leitung der antragstellenden Einrichtung zu unterschreiben und mit dem Schulstempel zu versehen. Beachten Sie bitte, dass das Antragsformular die Originalunterschrift der Schulleitung und den Originalstempel der österreichischen Schule/Institution tragen muss.

Für Fragen wenden Sie sich bitte an folgende Ansprechpersonen

Wien, Burgenland, Kärnten und Salzburg

(Lothar Kofranek, lothar.kofranek@sokrates.at, 01/534 08 DW 39)

Oberösterreich

(Mag. Birgit Schattenmann, birgit.schattenmann@sokrates.at, 01/534 08 DW 46)

Niederösterreich, Steiermark, Tirol und Vorarlberg

(Christiane Schieder, christiane.schieder@sokrates.at, 01/534 08 DW 32)



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