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Welche betriebswirtschaftlichen Tätigkeiten umfaßt der Aussenhandel

Wirtschaft



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DOCUMENTE SIMILARE

Welche betriebswirtschaftlichen Tätigkeiten umfaßt der Aussenhandel



Der Aussenhandel als betriebliche Aussenwirtschaft umfasst alle betriebwirtschaftlichen Taetigkeiten bei der Unterhaltung von wirtschaftlichen Beziehungen zum Ausland auf der Grundlage des grenzueberschreiten den Waren- und Dienstleistungsverkehrs sowie von Rechtsuebertragungen. Er bezieht sich somit im wesentlichen auf folgende Taetigkeitsfelder:

  • Auslandsmarkterkundung
  • Preiskalkulation
  • Transportwesen
  • Entwicklung einer Auslandsmarketingstrategie
  • Vertragsgestaltung
  • Einfuhr-/ Ausfuhrverfahren, Zollabwicklung
  • Pruefung und Herstellung der betrieblichen Einsatzfaehigkeit
  • Risikodisposition
  • Auslandszahlungsver kehr
  • Vorbereitung von Auslandsgeschaeften
  • Dokumentation
  • Finanzierung von Auslandsgeschaeften

Welche sind die Grundformen und die Sonderformen des Aussenhandels

Grundformen

Direkter und indirekter Außenhandel

Export ist die grenzüberschreitende Bereitstellung von wirtschaftlichen Leistungen, vorrangig von Waren, an das Ausland.

Import ist der grenzüberschreitende Bezug von wirtschaftlichen Leistungen, vorrangig von Waren, aus dem Ausland.

Sowohl beim Export als auch beim Import von Waren kann die Distribution unmittelbar zwischen Hersteller und Abnehmer (direkter Export/Import) oder über ein oder mehrere spezielle Außenhandelsunternehmen als Zwischenhändler (indirekter Export/Import) erfolgen. Entscheidend ist nach allgemeiner Auffassung dabei, daß beim direkten Export/Import der inländische Zwischenhändler umgangen wird.

2. Sonderformen des Außenhandels

Sonderformen des Außenhandels sind

der grenzüberschreitende Veredelungsverkehr

die Lizenzfertigung einschließlich des Franchising

die Direktinvestition

die Kooperation

die Kompensationsgeschäfte

die Auslandsprojektgesellschaften

Aus welchen Gründen werden Transithandelsgeschäfte durchgeführt

Transithandelsgeschäfte werden oft erforderlich, wenn ein Direkthandel aus politischen Gründen (z,B. Ausschöpfung von Handelspraeferenzen) mit einem bestimmten Land nicht mehr möglich ist oder zollpolitische Maßnahmen entgegenstehen. Der Transithändler muß also über breite Kenntnisse der wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen bei den einzelnen Ländern verfügen.

Meistens wird der Transithandel von Außenhandelsunternehmen neben dem indirekten Import/Export durchgefuehrt. Ihr Sitz befindet sich im Regelfall in den internationalen Handelszentren bzw. -knotenpunkten (insbesondere Seehäfen).

Transithandelsgeschäfte waren bisher auch oft bei Geschäften mit osteuropäischen Ländern mit Kompensationswaren anzutreffen, wenn die erhaltenen Waren in Deutschland keinen Markt hatten. Dies kann sich aufgrund der neuen Entwicklung in Osteuropa jedoch in manchen Fällen schnell ändern. Zunehmend werden allerdings heute Transithandelsgeschäfte im Zusammenhang mit Exportgeschäften in Entwicklungsländer vorgenommen, wenn Exporte nur bei gleichzeitigem Verkauf von Waren des Inlportlandes in Drittländer möglich sind.

Was ist unter Veredelungsverkehr zu verstehen

Grenzüberschreitender Veredelungsverkehr

Veredelung ist im Sinne des Zollrechts die Bearbeitung, Verarbeitung oder die Ausbesserung von Waren. Dabei kann es sich um ausländische Ware handeln, die zur Veredelung ins Inland eingeführt wird und danach wieder exportiert wird (aktiver Veredelungsverkehr) oder um inländische Ware, die zur Veredelung ins Ausland verbracht wird und dann wieder importiert wird (passiver Veredelungsverkehr).

Eine Sonderform des passiven Veredelungsverkehrs ist der Freizonen-Veredelungsverkehr, bei dem die Ware zwar das Zollerhebungsgebiet nicht aber das Hoheitsgebiet verläßt.

Veredelungsverkehr kann für ein deutsches Unternehmen vorteilhaft sein, wenn Lohnunterschiede ausgenutzt werden können, eine Arbeitsteilung zwischen verbundenen Unternehmen durchgefuehrt wird, oder eine Fremdfertigung aus Kapazitätsgründen erforderlich wird.

Aus wirtschaftlicher Sicht sind insbesondere die Transportkosten zu berücksichtigen, die eine geographisch zu weit entfernt liegende Veredelung in der Regel ausschließen, sowie die Gewährleistung eines reibungslosen Produktionsablaufs im Veredelungsland.

In zollrechtlicher Hinsicht müssen einerseits die Veredelungsfristen und andererseits die Nämlichkeitssicherung, das ist die zollmäßige Wiedererkennung der veredelten Ware, beachtet werden.

Wie unterscheiden sich Lizenzfertigung und Franchising

Lizenzverträge regeln die Übertragung und gewerbliche Nutzung von Warenmarken, Firmenbezeichnungen, Patenten und rechtlich geschätzten Erfindungen, aber auch von Managementwissen, Marketingstrategien, Produktionsverfahren und ähnlichem Know-how.

Die Einnahmen und Ausgaben für Lizenzverträge sind in den einzelnen Ländern sehr unterschiedlich verteilt. So treten die USA international als wichtigster Lizenzgeber auf, während die meisten anderen Industrieländer und alle Entwicklungsländer Ausgabenüberschüsse haben.

Auch bei den Patentneuanmeldungen zeigt sich eine ähnliche Situation. So stammten von den rd. 57.000 Anmeldungen beim Europäischen Patentamt in München im Jahr 1994 rd. 25 % aus den USA, 22 % aus Japan, 18 % aus Deutschland, 8 % aus Frankreich und 5 % aus Großbritannien. Nach der Internationalen Patentklassifikation bezogen sich die meisten Patente auf die Gruppen Elektrotechnik, Elektronik und Nachrichtentechnik, sowie Instrumente, organische Chemie, Gesundheitswesen und Transportieren.

Eine Lizenzfertigung wird für einen deutschen Exporteur mit wachsenden Lohnunterschieden und risikoreichem oder unerwünschtem direkten Kapitaleinsatz bzw. Export interessant. Zunehmend legen gerade Entwicklungsländer auf eine eigene Produktion besonderen Wert, so daß dem Exporteur nur noch die Lizenzvergabe, also der Export von Know-how, verbleibt. Abgesehen von beschäftigungspolitischen Problemen bedeutet die Lizenzfertigung jedoch immer einen erheblich geringeren Kapitaleinsatz für den Lizenzgeber.

Betriebswirtschaftlich ist die Lizenzfertigung nicht problemlos. Sowohl die Wahl eines geeigneten Lizenznehmers als auch die Festsetzung der Lizenzgebühr, der Lizenzdauer und der Transfer der Lizenzerträge müssen durchdacht sein. Sollte der Lizenznehmer die produzierten Waren selbst exportieren, könnte es auf Drittmärkten zu einer Konkurrenzsituation zwischen Lizenzgeber und Lizenznehmer kommen. Haben die Produkte des Lizenznehmers eine schlechte Qualität, kann dies ein Imageverlust des Lizenzgebers bedeuten.

Um einen stärkeren Einfluß auf den Lizenznehmer und seine Produkte ausüben zu können, bietet sich das Franchising an, das als Erscheinungsform des Vertragshandels anzusehen ist, bei dem sich die Marketingpolitik des Händlers ausschließlich nach den Interessen des Herstellers richtet, dessen Vertriebssystem das Erscheinungsbild des Händlers auf dem Auslandsmarkt prägt.

Beim Franchising führt der Franchise-Nehmer sein Unternehmen nach den Weisungen und unter der Kontrolle des Franchise-Gebers. Der rechtlich selbständige Franchise-Nehmer verkauft nach der Marketingstrategie und mit dem Warenzeichen des Franchise-Gebers innerhalb bestimmter regionaler Grenzen und Warengruppen. Ein Franchise-Nehmer kann durchaus mehrere Franchise-Geber für jeweils verschiedene Produkte haben.

Merkmale des Franchising

·rechtlich selbständige Vertragspartner

·Führung des Unternehmens nach den Weisungen und unter der Kontrolle des Franchise-Gebers

Marketingstrategie des Franchise-Gebers

Warenzeichen des Franchise-Gebers

Einbeziehung in die Werbekampagne des Franchise-Gebers

Gebietsschutz für den Franchise-Nehmer

Verbot der Aufnahme konkurrierender Produkte durch den Franchise-Nehmer

Möglichkeit des Abschlusses mehrerer Franchise-Verträge für nicht konkurrierende Produkte

Absatzgeldkredit für den Franchise-Nehmer

Finanzierung der Lagerhaltung durch den Franchise-Geber

starker Einfluß auf am Auslandsmarkt ansässiges und bekanntes Unternehmen durch den Franchise-Geber

Der Franchise-Geber behält sich beim Franchising eine weitergehende Kontrolle und Einflußnahme auf die Produktion, auf die Produktgestaltung, auf die Preisbildung, auf die Werbung und andere Teilbereiche vor als bei der reinen Lizenzfertigung.

Als Voraussetzungen für das Gelingen des Franchising werden oft genannt:

es sollte sich um ein charakteristisches Produkt handeln (insbesondere Markenartikel);

·es sollte ein Gebietsschutz für den Franchise-Nehmer gewährt werden;

·Betriebsausstattung und Lagerhaltung sollten als Absatzgeldkredit durch den Franchise-Geber finanziert werden

Der Vorteil des Franchising kann für den Franchise-Geber vor allem darin gesehen werden, daß er einen relativ starken Einfluß auf die Geschäftspolitik eines rechtlich selbständigen, am Auslandsmarkt ansässigen (und bekannten) Unternehmens ausüben kann.

Wie sollte ein Kaufvertrag im Außebhandel abgefaßt werden

Diese jeweils schriftliche Abfassung ist im Außenhandel besonders zu empfehlen. So gilt zwar in den meisten Ländern Formfreiheit, doch sollte vor allem aus Gründen der Rechtssicherheit und der Beweisfähigkeit ein schriftlicher Vertrag insbesondere über den Kaufpreis, Nebenkosten, Zahlungsbedingungen, Lieferbedingungen, Gewährleistung, Art und Qualität der Ware abgefaßt werden. Die Vorlage der Versanddokumente wird oft als nicht ausreichendes Beweismittel angesehen, da es nicht vom Importeur unterschrieben ist.

Der Verkaufskommissionär

Der Verkaufskommissionär übernimmt für den Exporteur den Vertrieb an bestimmten Auslandsplätzen durch Katalogangebot, Proben, Modelle oder Gebrauchsmuster, aber auch durch die Unterhaltung von Konsignationslagern (Auslieferungslager). Da sich das Konsignationslager im Eigentum des Exporteurs befindet, treten hier eine Reihe von Problemen im Hinblick auf die Lagerführung, Versicherung, Rechtsklarheit u.ä. auf.

Wesentliche Vorteile der Verkaufskommission sind:

eigene Auswahl und Prüfung der Ware am Ort durch den Importeur

Lagerhaltung durch Konsignatar erspart dem Importeur die eigene umfangreiche Lagerhaltung

keine langen Lieferfristen durch die Transportdauer

Nennen Sie Vor- und Nachteile des direkten und indirekten Aussenhandels.

Bei einer Entscheidung Export oder Direktinvestition sind im allgemeinen folgende Vor- und Nachteile gegeneinander abzuwägen:

Vorteile von Direktinvestitionen:

niedrigere Lohnkosten im Ausland

Präsenz am Absatzmarkt

Verbesserung der (langfristigen) Wettbewerbsfähigkeit

Erschließung neuer Absatzmärkte

kein Währungsrisiko

häufig billigere Rohstoffe

niedrigere Transportkosten zum Abnehmer

Steueranreize des Gastlandes

keine Einfuhrprobleme

billige Reimporte

entwicklungspolitisch erwünscht und unter Umständen gefördert.

Nachteile von Direktinvestitionen:

weniger Arbeitsplätze im Inland

Gewinntransfer wird unter Umständen reglementiert

politische Risiken im Investitionsland z.B. Enteignung

Diskriminierung, wenn das Investitionsland eigene Produktionsstätten errichtet

Zwang zu Minderheitsbeteiligung aufgrund staatlicher Auflagen, die zur Bevormundung durch das Investitionsland führen können.

Aus den genannten Vor- und Nachteilen lassen sich vier Motivgruppen ableiten:

absatzorientierte Motive (z.B. Erhaltung des Auslandsmarktes)

beschaffungsorientierte Motive (z.B. sicherer Rohstoffbezug)

kostenorientierte Motive (z.B. billigere Arbeitskräfte)

umweltorientierte Motive (z.B. steuerliche und rechtliche Rahmenbedingungen).

Export ist die grenzüberschreitende Bereitstellung von wirtschaftlichen Leistungen, vorrangig von Waren, an das Ausland.

Import ist der grenzüberschreitende Bezug von wirtschaftlichen Leistungen, vorrangig von Waren, aus dem Ausland.

Sowohl beim Export als auch beim Import von Waren kann die Distribution unmittelbar zwischen Hersteller und Abnehmer (direkter Export/Import) oder über ein oder mehrere spezielle Außenhandelsunternehmen als Zwischenhändler (indirekter Export/Import) erfolgen. Entscheidend ist nach allgemeiner Auffassung dabei, daß beim direkten Export/Import der inländische Zwischenhändler umgangen wird.

Der Direktexporteur liefert also beispielsweise unmittelbar an einen ausländischen Groß- und Außenhändler, an eine eigene Auslandsniederlassung, an einen Einzelhändler im Ausland oder sogar an den Endabnehmer. Er kann sich zur Verbesserung seines Distributionsweges im Importland auch eines Handelsmittlers bedienen. Der Direktimporteur bezieht entsprechend seine Waren unmittelbar von einem Lieferanten oder Hersteller im Exportland oder schaltet auf seinem Einkaufsweg einen Handelsmittler oder eine selbständige Distributionsstufe im Ausland ein.

Abweichungen von diesen typischen Formen kommen vor. So kann z.B. im indirekten Außenhandel eine Mehrzahl von weiteren Beteiligten, wie Makler oder Cif-Agent, sowohl im Inland als auch im Ausland bei Erfordernis noch zwischengeschaltet sein. Im Dienstleistungsverkehr wird normalerweise nur eine direkte Leistungsbereitstellung anzutreffen sein.

Insgesamt gesehen sind die Distributionswege im Außenhandel nicht starr. Je nach Einzelfall wird sich ein deutscher Exporteur oder Importeur bei allen Waren für den direkten oder indirekten Distributionsweg bzw. Einkaufsweg entscheiden oder aber auch manche Waren unmittelbar einkaufen bzw. verkaufen, andere aber über ein Außenhandelsunternehmen. Auch die Einbeziehung von Handelsmittlern kann sich auf bestimmte Produkte beschränken.

Im wesentlichen wird die Wahl des Distributionsweges bzw. Einkaufsweges von folgenden Faktoren abhängen:

Produktbezogenen Faktoren - wie Sortimentsbedürftigkeit oder Serviceerfordernisse

Unternehmensbezogenen Faktoren - wie Kapitalausstattung oder Auslandsanteil der Waren

auslandsmarktbezogenen Faktoren - wie Konkurrenzsituation, politische Rahmenbedingungen oder dortige Distributionswege.

Auffällig ist der Trend zur Spezialisierung nach Ländern und Produktgruppen sowie auf Nebenleistungen wie Beratung, Service, Software, Lizenzübertragung, Vermittlung von Verkaufs-, Produktions- und Management-Know-how und Spedition. Zunehmend gehört heute auch die Übernahme oder Vermittlung von Kompensationsgeschäften, die Beratung bei den unterschiedlichen Exportfinanzierungssystemen und die Auswahl der optimalen Versicherung zum Leistungsumfang.

Welche Vorteile erwartet man von Gemeinschaftsunternehmen (Joint-Ventures)

Auch Joint Ventures (Gemeinschaftsunternehmen) stellen eine Kooperationsform dar. Nur handelt es sich hier nicht um ein gemeinsames Auftreten inländischer Unternehmen auf dem Auslandsmarkt, sondern um den Zusammenschluß zweier selbständiger Unternehmen aus zwei Ländern im Hinblick auf die gemeinsame Führung eines Unternehmens, meistens in dem Land des einen Partners.

Direktinvestitionen unterscheiden sich von Joint Ventures i.d.R. durch ihr alleiniges Engagement auf dem Auslandsmarkt ohne dortige Beteiligung, doch sind hier die Grenzen fließend.

Erläutern Sie die Merkmale und Vorteile der Trampschifffahrt

Trampschiffahrt

Die Trampschiffahrt befördert Güter je nach Bedarf auf individuell gewünschten Seewegen nach frei vereinbartem Fahrplan.

Voraussetzung dafür ist ein guter Marktüberblick über Angebot und Nachfrage von Schiffsraum. Hier sind Befrachtungsmakler tätig, ohne die eine kostenangemessene Zusammenstellung der Interessenten für eine Rente kaum möglich ist.

Vorteile:

-Keine Bindung an die conference terms (c.t.), sondern Frachtraten nach Angebot und Nachfrage. Hier sind viele Outsider tätig, die häufig versuchen, mit Dumpingpreisen Märkte an sich zu reißen. Für die Befrachter sind so oft 'Sonderangebote' aus bestimmten Ländern wie Osteuropa, Singapore oder Panama erhältlich.

-Einsatzmöglichkeit auf allen gewünschten Seewegen und mit selbstgewählten Häfen.

In der Trampschiffahrt herrscht der Chartervertrag (charter party = C/P) vor, der sich auf einzelne oder alle Laderäume beziehen kann.

Welche Transportarten sind zu unterscheiden

Grundsätzlich lassen sich fuenf Transportarten unterscheiden:

Seefrachtverkehr

Luftfrachtverkehr

Binnenschiffahrtsverkehr

Eisenbahngüterverkehr

Straßengüterverkehr.

Transportarten sind dabei folgende Aspekte besonders zu berücksichtigen:

Die Luftfrachtraten sind grundsätzlich erheblich höher als die Seefrachtraten

Die Reisedauer auf dem Luftweg ist erheblich kürzer und beträgt selten länger als eine Woche auch bei entferntesten Orten.

Der Lufttransport kann meistens wegen der größeren Netzdichte näher an den Bestimmungsort führen. Der Vor- und Nachtransportweg verkürzt sich dadurch erheblich.

Schnellere Lieferungsfähigkeit erhöht die Wettbewerbssituation. Bei leicht verderblichen Waren wie Blumen, Obst und Gemüse, ist häufig nur der Lufttransport sinnvoll. Das gilt auch für lebende Tiere und eilbedürftige Ersatzteile.

Bei Waren mit einem hohen Wert aber niedrigem Gewicht und Volumen schrumpfen die Transportkosten zu einem weniger wesentlichen Anteil zusammen, so daß der Lufttransport die Ware kaum verteuert (Massengüter dagegen Seefracht!).

Luftfracht vermeidet hohe Verpackungskosten, da der Transport erschütterungsfrei und ohne Feuchtigkeitseinfluß und KLimaveränderung erfolgt. Manche Länder erheben die Einfuhrabgaben auf der Basis des Bruttogewichts, so daß sich diese durch gewichtiges Verpackungsmaterial erhöhen. Weiterhin sind die Personalkosteneinsparungen im Versand durch weniger Verpackung nicht zu übersehen.

Die Versicherungsprämien sind im Luftverkehr wegen des geringen Schadensaufkommens niedriger als im Seeverkehr.

Durch die Schnelligkeit des Lufttransports entsteht eine geringere Kapitalbindung im Unternehmen des Exporteurs, sei es durch geringeren Lagerumfang, kürzere Finanzierungsdauer oder auch bessere Disposition der Produktion. Dadurch sinken auch die Kapitalkosten. '

Insgesamt gesehen wird im Regelfall der Seetransport kostengünstiger ausfallen, doch gibt es eine Reihe von Waren, bei denen bei einer genauen Gegenüberstellung aller Kosten der Lufttransport vorteilhafter sein kann. Auch bei längeren T'ransportwegen kann durch die längere Finanzierungsdauer der Lufttransport günstiger sein.

Wie unterscheiden sich Reeder und Verfrachter

Die Begriffe Verfrachter und Reeder sind im Verhältnis zu Dritten am Seeverkehr Beteiligten gleichzusetzen, obwohl ihre Tätigkeitsbereiche nicht in allen Fällen in einer Person zusammengefaßt sind. So ist Reeder, wer Eigentümer eines ihm zum Erwerb durch die Seefahrt dienenden Schiffes ist; Verfrachter ist derjenige, der ein eigenes oder ihm nicht gehörendes Schiff für eigene Rechnung führt oder führen läßt. Der Verfrachter im Seeverkehr entspricht dem Frachtführer bei Landtransporten.

Nenne Sie die beiden Grundfomen des Dokumenteninkassos und deren wesentliche Unterscheide

Nenne Sie einige Grundformen des Akkreditivs

Welche Aussagen beeinhalten die F-Klauseln, die C-Klauseln und die D-Klauseln der Incoterms. Stellen Sie einander gegenüber?

(Prima linie din table contine E-Klauseln ! !!)

EXW

ExWorks

Ab Werk

FCA

Free Carrier

Frei Frachtführer

FAS

Free Alongside Ship

Frei Längseite Seeschiff

FOB

Free on Board

Frei an Bord

CFR

Cost and Freight

Kosten und Fracht

CIF

Cost, Insurance and Freight

Kosten, Versicherungen und Fracht

CPT

Carrige Paid To

Frachtfrei

CIP

Carrige and Insurance

Frachtfrei versichert

DAF

Delivered At Frontier

Gelieferte Grenze

DES

Delivered Ex Ship

Geliefert ab Schiff

DEQ

Delivered Ex Quay

Geliefert ab Kai (verzollt)

DDU

Delivered Duty Unpaid

Geliefert unverzollt

DDP

Delivered Dutz Paid

Geliefert verzollt

Welche Zeitraum umfasst die Importfinanzierun bzw. Die Importschlußfinanzierung

Die Importfinanzierung beginnt vielfach für den Importeur bei Beauftragung eines Kreditinstituts zur Eröffnung eines Akkreditivs zu Gunsten des Exporteurs, wenn er den Akkreditivgegenwert nicht bereits bei Eröffnung bereitstellen muss. Bei kreditwürdigen Kunden verzichtet die Bank darauf und gewährt somit ein ungesichertes Kreditleihgeschäft.

Die Importvorfinanzierung umfasst den Zeitraum des Kreditleihgeschäfts von der Akkreditiveröffnung bis zur Einlösung der Dokumente während oder nach Beendigung des Transports. Sie kann aber auch die Refinanzierung von An- und Zwischenzahlungen des Importeurs miteinbeziehen. Diese Vorleistungen selbst sind Importeurkredite als Beschaffungskredite, die der Refinanzierung des Exporteurs dienen.

Häufig wünscht der Importeur auch eine Anschlussfinanzierung nach Vorlage der Dokumente bis zum Weiterverkauf der Ware, sofern sich diese nicht schon aus den Zahlungsbedingungen ergibt. Die Importanschlussfinanzierung wird also vielfach auf einem Lieferantenkredit des Exporteurs beruhen. Gewährt der Exporteur jedoch kein Zahlungsziel, übernimmt das Kreditinstitut die gesamte Importfinanzierung.

Welche sind die traditionellen Formen der kurzfristigen Aussenhandelsfinanzierung

Da einerseits jedes Überseeaußenhandelsgeschäft auf der Basis von kaufmännischen Orderpapieren als Versanddokumente erfolgt, und andererseits die vereinbarte Zahlungsbedingung oftmals eine Wechselziehung vorsieht, sind die traditionellen Formen der kurzfristigen Außenhandelsfinanzierung

• Wechselkredite und Wechseldiskontkredite

• Akzeptkredite und

• Lombardkredite.

Durch welche Merkmale ist de Wechsel gekennzeichnet

Der Wechsel ermöglicht einerseits dem Importeur ein Zahlungsziel, und andererseits bietet er dem Exporteur eine günstige Refinanzierungsmöglichkeit. Aufgrund der internationalen Wechselusancen kann mit einer reibungslosen Abwicklung des Wechselgeschäfts in den meisten Fällen gerechnet werden. In Deutschland gab es lange Zeit die Möglichkeit der Rediskontierung von Wechseln bei der Bundesbank, wenn bestimmte materielle und formelle Voraussetzungen erfüllt waren. Mit dem Übergang der Geldpolitik auf die Europäische Zentralbank Anfang 1999 hat die Bundesbank ihre Rediskontpolitik eingestellt, sodass keine Wechsel mehr von Banken angekauft werden.

Ist der Wechsel in Fremdwährung ausgestellt, kann der Exporteur durch den Wechseldiskontkredit gleichzeitig sein Kursrisiko abwälzen.

Welche Vorteile hat der Wechseldiskontkredit für den Exporteur

Der Wechseldiskontkredit ist ein kurzfristiger Kredit von Banken, der dem Wechselinhaber durch den Ankauf von Wechseln vor Fälligkeit bis zum vereinbarten Wechselobligo gewährt wird. Der Ankaufsbetrag ergibt sich durch einen prozentualen Abschlag (Diskont) auf die Wechselsumme bezogen auf die Restlaufzeit. Da der Wechsel ein geborenes Orderpapier ist, das die unbedingte Anweisung des Ausstellers an den Bezogenen enthält, die im Wechsel genannte Geldsumme an die genannte Person oder deren Order zu zahlen, ist der Wechsel ein abstraktes Forderungspapier, sodass die Einholung der Wechselsumme unabhängig von der Forderung aus dem Warengeschäft ist.



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