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INDUSTRIE - EUROPAISCHE UNION

Politik



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INDUSTRIE - EUROPAISCHE UNION

Artikel 173
(ex-Artikel 157 EGV)



Die Union und die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass die notwendigen Voraussetzungen für die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie der Union gewährleistet sind.

Zu diesem Zweck zielt ihre Tätigkeit entsprechend einem System offener und wettbewerbsorien­tierter Märkte auf Folgendes ab:

Erleichterung der Anpassung der Industrie an die strukturellen Veränderungen;

Förderung eines für die Initiative und Weiterentwicklung der Unternehmen in der gesamten Union, insbesondere der kleinen und mittleren Unternehmen, günstigen Umfelds;

Förderung eines für die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen günstigen Umfelds;

Förderung einer besseren Nutzung des industriellen Potenzials der Politik in den Bereichen Innovation, Forschung und technologische Entwicklung.

Die Mitgliedstaaten konsultieren einander in Verbindung mit der Kommission und koordi­nieren, soweit erforderlich, ihre Maßnahmen. Die Kommission kann alle Initiativen ergreifen, die dieser Koordinierung förderlich sind, insbesondere Initiativen, die darauf abzielen, Leitlinien und Indikatoren festzulegen, den Austausch bewährter Verfahren durchzuführen und die erforderlichen Elemente für eine regelmäßige Überwachung und Bewertung auszuarbeiten. Das Europäische Par­lament wird in vollem Umfang unterrichtet.

Die Union trägt durch die Politik und die Maßnahmen, die sie aufgrund anderer Bestimmun­gen der Verträge durchführt, zur Erreichung der Ziele des Absatzes 1 bei. Das Europäische Parla­ment und der Rat können unter Ausschluss jeglicher Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren und nach Anhörung des Wirt­schafts- und Sozialausschusses spezifische Maßnahmen zur Unterstützung der in den Mitglied­staaten durchgeführten Maßnahmen im Hinblick auf die Verwirklichung der Ziele des Absatzes 1 beschließen.

Dieser Titel bietet keine Grundlage dafür, dass die Union irgendeine Maßnahme einführt, die zu Wettbewerbsverzerrungen führen könnte oder steuerliche Vorschriften oder Bestimmungen betref­fend die Rechte und Interessen der Arbeitnehmer enthält.



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